Information zum Selbstbehalt bei Epilepsie-Medikamenten

19.02.2024

Versicherte müssen in der Schweiz seit 1. Januar 2024 einen höheren Selbstbehalt von 40 Prozent auf Medikamente zahlen, wenn eine günstigere Alternative verfügbar ist. Das gilt aber nur dann, wenn eine Substitution medizinisch unproblematisch ist – und nach Einschätzung der Epilepsie-Liga grundsätzlich nicht für die Behandlung von Epilepsien.

Neu können in der Schweiz gewisse Medikamente gemäss Spezialitätenliste mit einem Selbstbehalt von 40 Prozent abgerechnet werden, bisher waren es 20 Prozent. Apothekerinnen und Apotheker dürfen in diesem Fall ein preisgünstigeres Arzneimittel abgeben.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung der Schweizerischen Epilepsie-Liga.