Neu können in der Schweiz gewisse Medikamente gemäss Spezialitätenliste mit einem Selbstbehalt von 40 Prozent abgerechnet werden, bisher waren es 20 Prozent. Apothekerinnen und Apotheker dürfen in diesem Fall ein preisgünstigeres Arzneimittel abgeben.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung der Schweizerischen Epilepsie-Liga.