Facharztprüfung

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerische Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).

Sie besteht aus drei Teilen, die in zwei Sitzungen geprüft werden:

  1. Schriftlicher Teil (erste Sitzung) MC-Fragen 
  2. Strukturierter mündlicher Teil (zweite Sitzung A) 
  3. Praktischer Teil (zweite Sitzung B) 

Anmeldung

1. März 2025 - 31. Mai 2025


Prüfungen 2025

Erster Teil

Schriftliche Prüfung – Multiple-Choice-Prüfung in Englisch

Ort: Inselspital, Bern
Auditorium Ettore Rossi, Julie-von-Jenner-Haus (JJH)
Tag und Zeit: Freitag, 29. August 2025 (14 Uhr bis 18 Uhr), Check-In ab 13 Uhr

Zweiter Teil

Mündlich/praktische Prüfung

Ort: Hôpitaux universitaires de Genève
Tag: Freitag, 07. November 2025 (individuelle Zeiten)


Kriterien

Zulassungsbedingungen

Seit dem 1. Januar 2010 dürfen nur noch Ärztinnen und Ärzte zur Facharztprüfung zugelassen werden, welche über ein eidgenössisches oder ein, von der MEBEKO anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügen (Art. 23 Abs. 4 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung nach Abschluss der reglementarischen Weiterbildung oder in deren letztem Jahr abzulegen. Der schriftliche Teil kann früher abgelegt werden, wobei zu beachten ist, dass der strukturierte mündliche und praktische Teil innert 3 Jahren nach der schriftlichen Prüfung absolviert werden muss (Weiterbildungsprogramm Facharzt Neurologie 4.5.1).

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel «Facharztprüfung – was gilt?».

Prüfungsreglement

Prüfungsreglement


Prüfungsgebühren

Hinweis: die Reduktion der Prüfungsgebühren wird ausschliesslich angewendet, wenn zwei SAYN - Mitgliedschaftsbeiträge beglichen wurden.

Für schriftliche und mündliche/praktische Prüfung

  • Mitglieder SAYN (Swiss Association of Young Neurologists) seit Mai 2022 oder früher: CHF 1'500.00
  • Mitglieder SAYN ab Juni 2022 oder später: CHF 2'250.00
  • Nicht-Mitglieder: CHF 2'250.00

Für nur schriftliche Prüfung oder nur mündlich/praktische Prüfung

  • Mitglieder SAYN seit Mai 2022 oder früher: CHF 800.00
  • Mitglieder SAYN ab Juni 2022 oder später: CHF 1'125.00
  • Nicht-Mitglieder: CHF 1'125.00

SAYN = Swiss Association of Young Neurologists
Für die Bezahlung der Prüfungsgebühren wird bis spätestens Ende Juni 2025 eine Rechnung zugestellt.


Kontakt

Für weitere Fragen können Sie sich gerne an das Office der Prüfungskommission wenden:

Schweizerische Neurologische Gesellschaft SNG
Office der Prüfungskommission
z.H. Frau Theresa Stiefvater
c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG
Münsterberg 1
CH-4001 Basel

Tel. +41 61 561 53 52
fap-sngnoSpam@imk.noSpamch